Abkochgebot für Trinkwasser in mehreren Gemeinden
Mikrobiologische Verunreinigung zwingt Bewohner von Eriskirch, Langenargen & weiteren Gebieten, Trinkwasser abzukochen.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers gilt seit Sonntag, 15 Uhr, in mehreren Gemeinden, darunter Eriskirch und Langenargen sowie in Teilen von Meckenbeuren und Tettnang ein Abkochgebot. Diese Maßnahme wurde vom Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS) aufgrund der Entdeckung von Keimen im Trinkwasser beschlossen.
Welche Gebiete sind betroffen?
Die Empfehlung, Trinkwasser vor dem menschlichen Verzehr abzukochen, gilt für die folgenden Bereiche des ZWUS:
- Eriskirch und Langenargen: gesamtes Gebiet
- Meckenbeuren: Gemarkung Kehlen und alle Teilorte der ehemaligen Gemeinde Kehlen (einschließlich Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer, Sassen und Hechelfurt)
- Tettnang: Teilorte Kau, Bürgermoos, Hagenbuchen, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute
- Kressbronn: Ortsteil Kochermühle
Darüber hinaus sind in der Gemarkung Meckenbeuren der Teilort Kratzerach sowie der Ortsteil Liebenau (einschließlich der Weiler Madenreute, Mühlebach, Knellesberg, Sandgrub, Straß, Berg, Furt, Hirschach, Schwarzenbach, Senglingen, Hegenberg, Hohenreute, Rebholz, Langentrog, Ottmarsreute) betroffen.
Weitere Informationen sowie Karten der betroffenen Gebiete finden sich auf den Homepages des ZWUS, des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung sowie der Gemeinden Meckenbeuren und Langenargen.
Warum wurde das Abkochgebot erlassen?
Bei den festgestellten Keimen handelt es sich um sogenannte Indikator- beziehungsweise Hinweiskeime (Escherichia coli und coliforme Keime). Diese Indikatorkeime weisen darauf hin, dass möglicherweise verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt ist. Da die Untersuchung auf alle möglichen Krankheitserreger nicht praktikabel ist, dienen diese Keime als Hinweis auf eine potenzielle Gesundheitsgefahr. Um das Risiko für die Bevölkerung zu minimieren, wurde daher das Abkochgebot erlassen.
Vorherige Vorfälle und aktuelle Maßnahmen
Bereits im Dezember 2023 wurde in demselben Gebiet ein Abkochgebot ausgesprochen. Aktuell wird jedoch eine andere Ursache als damals vermutet, wobei ein Zusammenhang mit den starken Niederschlägen und dem Hochwasser des vergangenen Wochenendes nicht ausgeschlossen werden kann. Die genaue Ursache wird derzeit untersucht.
Zusätzlich zum Abkochgebot wird in den betroffenen Bereichen eine Sicherheitschlorung des Trinkwassers vorbereitet. Hierbei wird stark verdünnte Chlorbleichlauge dem Wasser in den Hochbehältern beigefügt, um vorhandene Keime abzutöten. Die Chlorbeigabe ist so bemessen, dass nur eine geringe Restkonzentration (maximal 0,2 Milligramm pro Liter) in den Haushalten ankommt und somit unbedenklich für den menschlichen Gebrauch und Haustiere ist.
Fazit
Das Abkochgebot ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bewohner in den betroffenen Gemeinden. Es wird empfohlen, das Trinkwasser vor dem Verzehr abzukochen, bis die Verunreinigung beseitigt und das Wasser wieder als sicher eingestuft wird. Weitere Updates und Informationen sind auf den Webseiten der zuständigen Verbände und Gemeinden verfügbar.
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