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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial


Im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind wir als Unternehmen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 VerpackG dazu verpflichtet, bestimmte Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern kostenlos zurückzunehmen. Diese Verpflichtung betrifft insbesondere die folgenden Verpackungsarten:

Verpackungsarten, die zurückgenommen werden

  • Transportverpackungen:
    Darunter fallen Verpackungen, die zum Schutz und Transport von Waren verwendet werden, wie zum Beispiel Paletten, große Kartons oder Folien, die typischerweise während des Transports eingesetzt werden und beim Endverbraucher in der Regel nicht verbleiben. Diese Verpackungen dienen primär der Logistik und sind oft auf spezielle Bedürfnisse des Handels und der Industrie ausgerichtet.
  • Verkaufs- und Umverpackungen:
    Diese Verpackungen sind meist auf den Gebrauch in Unternehmen oder Gewerbebetrieben ausgelegt, wo sie beispielsweise in größeren Mengen genutzt und entsorgt werden. Typische Beispiele sind Verpackungen, die in der Lebensmittelindustrie oder in anderen industriellen Prozessen verwendet werden.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist:
    Diese Verpackungen können nicht in das duale System integriert werden, da sie nicht den Anforderungen des Systems entsprechen oder wegen besonderer Materialeigenschaften nicht geeignet sind, im Rahmen der üblichen Recyclingprozesse verarbeitet zu werden.
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter:
    Hierbei handelt es sich um Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten, wie beispielsweise bestimmte Chemikalien, Farben oder Lösungsmittel. Diese Verpackungen erfordern eine besondere Entsorgung, da sie nicht in den regulären Abfallkreislauf gelangen dürfen.
  • Mehrwegverpackungen:
    Diese Verpackungen sind dazu gedacht, mehrfach verwendet zu werden. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Getränkeflaschen oder andere Verpackungen, die speziell für die Wiederverwendung entwickelt wurden. Mehrwegverpackungen sind in der Regel umweltfreundlicher, da sie durch ihre Wiederverwendbarkeit Ressourcen schonen und Abfall vermeiden.

Unsere Verpflichtung zur Rücknahme

Unser Unternehmen verpflichtet sich, bei der Lieferung von Waren stets entsprechendes Verpackungsmaterial zu verwenden, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dabei bieten wir Ihnen als Endverbraucher die Möglichkeit, diese Verpackungsmaterialien nach der Übergabe des Produkts kostenlos an uns zurückzugeben. Dies kann entweder direkt am Ort der Übergabe oder in der unmittelbaren Nähe geschehen. Sollten Sie unsicher sein, wo die Rückgabe im Detail erfolgen kann, stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Rückführung und Recycling

Durch diese Rücknahmeverpflichtung wird sichergestellt, dass das verwendete Verpackungsmaterial nicht unkontrolliert als Abfall endet, sondern in den Verwertungskreislauf zurückgeführt wird. Das Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungen tragen wesentlich dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu verringern. Mit unserer Rücknahme bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, indem das Verpackungsmaterial einer fachgerechten Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt wird.

Ziel der Rücknahmeregelung

Ziel dieser Regelung ist es, die Menge der Abfälle, die nicht recycelt werden, zu minimieren und gleichzeitig die Effizienz des Recyclingsystems zu erhöhen. Die Rücknahme und Verwertung der Verpackungsmaterialien erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Rechts, insbesondere der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Diese Richtlinie hat das Ziel, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren und fördert deshalb die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung von Verpackungsmaterialien.

Unterstützung beim Recyclingprozess

Indem wir Ihnen als Verbraucher die Rückgabe des Verpackungsmaterials erleichtern, tragen wir dazu bei, die gesetzlich festgelegten europäischen Verwertungsziele zu erreichen. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft beitragen, in der die Materialien nach ihrer Nutzung wiederverwertet und erneut in den Produktionsprozess integriert werden.

Für uns ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind. Sollten Sie Fragen zur Rückgabe des Verpackungsmaterials haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind bestrebt, den Rückgabeprozess für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Mit dieser Maßnahme möchten wir einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen leisten.