Abkochgebot im Kreis Birkenfeld
Für mehrere Gemeinden im Landkreis Birkenfeld gilt ein Abkochgebot aufgrund einer Keimbelastung des Trinkwassers.
Im Kreis Birkenfeld hat das Gesundheitsamt auf die Entdeckung von Keimen im Trinkwasser reagiert und ein Abkochgebot für mehrere Gemeinden erlassen. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dazu, die Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen, die von keimbelastetem Trinkwasser ausgehen können. Bereits seit einigen Tagen gilt das Abkochgebot in bestimmten Orten, und am vergangenen Sonntag wurden zusätzliche Gemeinden in die Regelung aufgenommen.
Welche Gemeinden sind betroffen?
Das Abkochgebot betrifft verschiedene Orte im Kreis Birkenfeld, die sich auf mehrere Verbandsgemeinden verteilen. In der Verbandsgemeinde Baumholder gilt das Abkochgebot bereits seit Freitag und umfasst die Stadt Baumholder sowie die Gemeinden Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg. Ausgenommen sind die Orte Reichenbach und Frauenberg, da diese eine andere Wasserversorgung nutzen.
In der Verbandsgemeinde Birkenfeld sind seit Sonntag die Orte Siesbach, Rötsweiler-Nockental, Wilzenberg-Hußweiler, Meckenbach, Achtelsbach, Dambach, Hoppstätten-Weiersbach (inklusive Neubrücke), Ellweiler und Gimbweiler neu hinzugekommen.
Auch in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen gilt das Abkochgebot seit einigen Tagen für Niederwörresbach. Seit Sonntag wurden zudem Herborn, Veitsrodt, Oberwörresbach, Vollmersbach, Mörschied, Herrstein, Niederhosenbach, Oberhosenbach, Breitenthal, Hettenrodt, Mackenrodt, Kirschweiler und Weiden in die Liste der betroffenen Gemeinden aufgenommen.
Warum ist das Abkochen notwendig?
Keimbelastetes Trinkwasser kann ernsthafte gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Zu den häufigsten Folgen gehören Magen-Darm-Erkrankungen. Das Abkochen des Wassers ist eine effektive Methode, um diese Risiken zu minimieren. Durch mindestens fünf Minuten sprudelndes Kochen werden potenziell schädliche Keime abgetötet und das Wasser wieder sicher für den Verzehr gemacht.
Betroffen sind alle Anwendungen, bei denen das Wasser in direkten Kontakt mit dem Körper oder Lebensmitteln kommt. Das betrifft insbesondere das Trinken, die Zubereitung von Speisen und Getränken, das Spülen von Geschirr, das Abwaschen von Obst und Gemüse, die Mundpflege und die Nutzung für medizinische Zwecke wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen.
Was kann weiterhin ohne Abkochen verwendet werden?
Für einige Zwecke ist das Abkochen des Wassers nicht erforderlich. So kann das Wasser bedenkenlos für die Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden verwendet werden, solange darauf geachtet wird, dass kein Wasser verschluckt wird oder auf offene Wunden gelangt. Auch für die Toilettenspülung, Reinigungsarbeiten und die Wasserversorgung von Haustieren und Vieh ist kein Abkochen nötig.
Wichtige Hinweise für Bürger
Die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindewerke bitten die Bevölkerung um Mithilfe, um die Gesundheit aller zu schützen. Es wird dringend empfohlen, Nachbarn und Mitbewohner über das Abkochgebot zu informieren, insbesondere ältere oder hilfsbedürftige Personen, die möglicherweise keinen Zugang zu aktuellen Informationen haben.
Bis auf Weiteres bleibt das Abkochgebot bestehen, während die Behörden an der Wiederherstellung einer sicheren Trinkwasserversorgung arbeiten. Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen werden regelmäßig von der Kreisverwaltung veröffentlicht.
Das Abkochgebot mag im Alltag eine Herausforderung darstellen, doch es ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Mit Umsicht und der Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen können mögliche Risiken minimiert und die Wasserversorgung bald wieder in den Normalzustand überführt werden.
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